Trinkwasser
Preise
Die Stadtwerke Schmölln GmbH liefert Wasser zu den Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) aus ihrem Versorgungsnetz. Der allgemeine Tarifpreis für Wasser setzt sich aus einem Grundpreis und einem Mengenpreis zusammen.
Folgendes Trinkwasserpreismodell wurde bis einschließlich 2027 bestätigt:
Mengenpreis |
2,95 Euro / m³ |
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Grundpreis |
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pro Wohneinheit | 10,70 Euro / Monat | |||||
pro Nichtwohneinheit | Qn | 2,5 m³/h | / | Q3 | 4 m³/h | 10,70 Euro / Monat |
Qn | 6,0 m³/h | / | Q3 | 10 m³/h | 64,20 Euro / Monat | |
Qn | 10,0 m³/h | / | Q3 | 16 m³/h | 107,00 Euro / Monat | |
Qn | 15,0 m³/h | / | Q3 | 25 m³/h | 160,50 Euro / Monat | |
Qn | 25,0 m³/h | / | Q3 | 40 m³/h | 267,50 Euro / Monat | |
Qn | 40,0 m³/h | / | Q3 | 63 m³/h | 428,00 Euro / Monat | |
Qn | 60,0 m³/h | / | Q3 | 100 m³/h | 642,00 Euro / Monat |
Die aufgeführten Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (zurzeit 7%).
Trinkwasserinstallateurverzeichnis
Trinkwasser ist für den Menschen ein unersetzbares Lebensmittel. Damit dieser wertvolle Rohstoff in guter Qualität und sicher bei Ihnen zu Hause ankommt, regelt der Gesetzgeber einige wichtige Punkte, speziell für den Bereich der Kundenanlagen. In der Wasserverordnung (§ 12 Abs. 2 AVBWasserV) ist festgelegt, dass die Errichtung und wesentliche Veränderungen an Ihrer Wasserversorgungsanlage ausschließlich durch ein im Installateurverzeichnis eingetragenes Fachunternehmen ausgeführt werden darf.
Wenn Sie Handwerker oder Installateurunternehmen unseres Netzgebietes sind und noch nicht in unserem Installateurverzeichnis geführt werden, nehmen wir Sie gern auf. Hierzu können Sie sich in unserem Formularservice alle erforderlichen Anträge ausdrucken. Weiterhin finden Sie dort ein Merkblatt mit einer Auflistung aller zusätzlich benötigten Unterlagen.
Als Ansprechpartner steht Ihnen unser Trinkwassermeister Herr Wendt (Tel.: 034491 – 64435) gern zur Verfügung.
Information zur Radionuklidanalytik
Gemäß unserer Verpflichtung nach § 14a Absatz 4 Satz 2 Nummer 2 der Trinkwasserverordnung informieren wir darüber, dass die Untersuchung auf Radionuklide keine erhöhten Strahlenwerte ergeben hat.