Wasserwerk Schmölln

Öffnungszeiten

Montag 9:00 – 12:00 Uhr und 12:30 – 15:45 Uhr
Dienstag 9:00 – 12:00 Uhr und 12:30 – 18:00 Uhr
Mittwoch 9:00 – 12:00 Uhr und 12:30 – 15:45 Uhr
Donnerstag 9:00 – 12:00 Uhr und 12:30 – 15:45 Uhr
Freitag 9:00 – 12:00 Uhr

Geschäftsräume am 01.11.2024 geschlossen

Die Geschäftsräume der Stadtwerke Schmölln GmbH und der Gemeindewerke "Oberes Sprottental“ bleiben [...]

Stadtwerke Schmölln GmbH
Sommeritzer Straße 74/1
04626 Schmölln

Telefon: 03 44 91 / 6 44 0
Fax: 03 44 91 / 6 44 10
Mail: info@stadtwerke-sln.de

Fernwärme

Fertige Wärme wird bei Fernwärme direkt über Rohrleitungen zu Ihnen nach Hause geliefert – an 365 Tagen im Jahr. Für diese Heizung benötigen Sie weder einen Heizkessel, noch einen Kamin. Dadurch entfallen Ihnen gleichzeitig Wartungskosten, Bedienungsaufwand und Brennstoffbevorratung. Wir, die Stadtwerke Schmölln, liefern Ihnen im Neubaugebiet Heimstätte und im Stadtkern wohltuende Wärme. Wer mit unserer Fernwärme heizt, nutzt die umweltverträgliche Energie zum günstigen Preis.

Preise

Die Stadtwerke Schmölln GmbH liefert Fernwärme zu den Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme aus ihrem Fernwärmenetz. Der allgemeine Tarifpreis für Fernwärme setzt sich aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen.

Arbeitspreis 130,90 Euro / MWh (ab IV. Quartal 2022)
Grundpreis 35,11 Euro / kW*a (ab IV. Quartal 2022)

Die aufgeführten Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer (zurzeit 19%).

Primärenergiefaktor

Versorgungsgebiet: Primärenergiefaktor: Zertifikat gültig bis:
„untere Stadt“ 0,42 01.07.2027
„obere Stadt“ 0,23 20.05.2026

Kundeninformation zu Dezemberhilfe 2022

Hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass wir Ihnen die im Dezember 2022 zu leistende Zahlungen für Wärmelieferungen laut Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2023 und über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme (EWSG) entlasten. Darüber hinaus möchten wir Sie informieren, das wir nach § 9 Absatz 5 Nummer 3 des EWSG verpflichtet sind Kundendaten an den Beauftragten der Bundesregierung, das Beratungsunternehmen PricewaterhouseCoopers (PwC), zu übermitteln. Die Entlastung wird aus Mitteln des Bundes finanziert.