Wasserwerk Schmölln

Öffnungszeiten

Montag 9:00 – 12:00 Uhr und 12:30 – 15:45 Uhr
Dienstag 9:00 – 12:00 Uhr und 12:30 – 18:00 Uhr
Mittwoch 9:00 – 12:00 Uhr und 12:30 – 15:45 Uhr
Donnerstag 9:00 – 12:00 Uhr und 12:30 – 15:45 Uhr
Freitag 9:00 – 12:00 Uhr

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Stadtwerke Schmölln GmbH
Sommeritzer Straße 74/1
04626 Schmölln

Telefon: 03 44 91 / 6 44 0
Fax: 03 44 91 / 6 44 10
Mail: info@stadtwerke-sln.de

Regiebetrieb Abwasser

Für die Abwasserentsorgung werden entsprechend der „Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung“ der Stadt Schmölln Grundgebühren und Einleitgebühren im Namen und auf Rechnung der Stadt Schmölln durch die Stadtwerke Schmölln GmbH erhoben.

Volleinleiter:

   

Einleitgebühr:

  3,06 € / m³
Grundgebühr:    
  Qn ≤ 2,5 m³/h / Q3≤ 4 m³/h
120,00 € / Jahr
  Qn ≤ 6 m³/h / Q3≤ 10 m³/h
288,00 € / Jahr
  Qn ≤ 10 m³/h / Q3≤ 16 m³/h
480,00 € / Jahr
  Qn ≤ 25 m³/h / Q3≤ 40 m³/h
1.200,00 € / Jahr
  Qn ≤ 40 m³/h / Q3≤ 63 m³/h
1.920,00 € / Jahr
  Qn ≤ 60 m³/h / Q3≤ 100 m³/h
2.880,00 € / Jahr

Teileinleiter:

   

Einleitgebühr:

  0,40 € / m³
Grundgebühr:    
  Qn ≤ 2,5 m³/h / Q3≤ 4 m³/h
60,00 € / Jahr
  Qn ≤ 6 m³/h / Q3≤ 10 m³/h
144,00 € / Jahr
  Qn ≤ 10 m³/h / Q3≤ 16 m³/h
240,00 € / Jahr
  Qn ≤ 25 m³/h / Q3≤ 40 m³/h
600,00 € / Jahr
  Qn ≤ 40 m³/h / Q3≤ 63 m³/h
960,00 € / Jahr
  Qn ≤ 60 m³/h / Q3≤ 100 m³/h
1.440,00 € / Jahr

Niederschlagswassergebühr:

   0,73 € / m²

Fäkalschlammentsorgungsgebühr:

  48,12 € /m³

Für diese Gebühren wird keine Mehrwertsteuer berechnet.

Gebühren für Kleineinleiterabgabe

Der Abgabesatz für Kleineinleiter, für die die Stadt Schmölln nach §9 Abs. 2 Abwasserabgabengesetz (AbwAG) abgabenpflichtig ist, beträgt je Einwohner    17,90 € im Jahr.

Förderprogramme für Kleinkläranlagen

Alle Informationen zum Förderprogramm für vollbiologische Kleinkläranlagen finden Sie unter www.aufbaubank.de